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Impressionen aus Auggen

Willkommen in Auggen –

Willkommen im Markgräflerland

Steuern, Finanzen

Hundesteuer

Formular zur An-/Abmeldung eines Hundes

Formular An-/Abmeldung eines HundesPDF
265 kB

Hundesteuersatzung

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)PDF
188 kB

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Der Hundesteuersatz der Gemeinde Auggen beträgt

  • für den ersten Hund: 120 EUR/Jahr
  • ab dem zweiten und jeden weiteren Hund: 220 EUR/Jahr
  • den ersten Kampfhund/gefährlichen Hund i.S.v. § 6: 1000€
  • den zweiten und jeden weiteren Kampfhund/gefährlichen Hund i.S.v.§6: 2000€
  • Stand: 30.01.2024

Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Erforderliche Unterlagen
Eventuell: Rassenachweis kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde (Link zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Auggen)


Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die sich auf das Eigentum oder auch auf Erbbaurechte bezieht. Sie wird von der Gemeinde erhoben und ist immer an das Objekt gebunden und nicht an den Eigentümer. Bemessen wird die Grundsteuer anhand des Werts des Grundstücks. Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A (agrarisch) und Grundsteuer B (baulich).

Grundsteuersätze der Gemeinde Auggen (Stand: 01.11.2020)
  • Grundsteuer A: 380 v. H.
  • Grundsteuer B: 380 v. H.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

GewerbesteuerPDF
120 kB

Wasserversorgung, Abwasserentsorgung

Die Gemeinde Auggen betreibt und unterhält ein umfangreiches Netz von Anlagen und Leitungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Dem Bürger entstehen für die Nutzung Gebühren.

Gebühren, Stand 01.01.2024

  • Wasser: 1,99 EUR/cbm (zzgl. 7% Steuer)
  • Schmutzwasser: 1,57 EUR/cbm
  • Niederschlagswasser: 0,53 EUR/qm

Einführung der getrennten Abwassergebühr

Informationen zur getrennten AbwassergebührPDF
1 MB


Mehr Informationen zur Niederschlagswassergebühr

Für das Einleiten des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers in die Kanalisation ist, gemäß der Satzung über die Entwässerungsgebühren der Gemeinde Auggen eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten.

NiederschlagswassergebührPDF
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Zahlungen

Bitte benuzten Sie für für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen an die Gemeinde dieses Formular:

SEPA Lastschriftmandat - FormularPDF
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