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Impressionen aus Auggen

Willkommen in Auggen –

Willkommen im Markgräflerland

Ergebnis zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags

Gesamtergebnis in der Gemeinde Auggen
vom 23.02.2025

Auszählung der Erststimmen (Bewerber) - Gesamtergebnis Auggen
Auszählung der Zweitstimmen (Landesliste) - Wahl zum 21. Bundestag am 23.05.2025

Wahlscheine per Internet

Link zur Beantragung von Wahlscheinen per Internet

Bundestagswahl 23.02.2025

Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Internetseite www.auggen.de an.

Der Link zur Beantragung der Wahlscheine funktioniert bis Donnerstag, 20.02.2025 12.00 Uhr.
Danach können Bürger, die Briefwahl beantragt haben, Ihre Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr im Rathaus abholen.

Beim Aufruf des Links:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08315004

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post / Amtsboten zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@auggen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Adler-Ley
Tel.: 07631-367715 E-Mail: einwohnermeldeamt@auggen.de

Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.


Wahlscheinanträge für die Bundestagswahl am 23.02.2025

noch bis Freitag, 21.02.2025 erhältlich

W A H L S C H E I N A N T R Ä G E

für die Bundestagswahl
am Sonntag, den 23. Februar 2025

Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen muss, kann einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen noch
bis Freitag, den 21. Februar 2025, bis 15.00 Uhr im Rathaus, Hauptstraße 28, Zimmer 5 beantragen bzw. abholen.

Nach diesem Zeitpunkt erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr

- ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtiger,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen;

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.

– ein Wahlberechtigter im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung,

die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Briefwahlunterlagen sind am Samstag, den 22. Februar 2025
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu erhalten über

Hauptamtsleiter Dirk Ehret, Tel. 0175 / 5220980

und am Wahlsonntag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
in der Sonnberghalle, An der Sonnberghalle 1, (Wahlraum).


Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025PDF
31 kB