Auggen in Zahlen
Einwohner
- 2821 (zum 01.01.2024)
- Altersdurchschnitt: 44,3 Jahre (01.01.2023)
- Geburten 2023: 21
Quelle: Statistisches Landesamt
Tourismus Übernachtungen
- 36.309 (2022)
- 25.553 (2021)
- 25.645 (2020)
- 35.489 (2019)
- 34.539 (2018)
Quelle (2)
Gemarkungsfläche Auggen
- 1415 ha
- davon Landwirtschaftlich genutzte Fläche
(nach Hauptnutzungsarten, Stand 30.06.2016)- genutzte Fläche insgesamt: 589 ha
- Ackerland: 232 ha, 39,3%
- Dauergrünland: 40 ha, 6,8%
- Obstanlagen: 85 ha, 14,5%
- Rebfläche: 240 ha
Quelle (1)
Höhe
230-460 Meter ü. d. M.
Infrastruktur
- Bundesautobahn A5
- Ausfahrt Müllheim/Neuenburg (Entfernung ca. 5 km)
- Eisenbahn
- Bahnhof/Güterbahn Müllheim (Entfernung ca. 3 km)
- Bahnhof Auggen (im Ort)
- ÖPNV
- Haltestelle des Regio-Verkehrsverband Freiburg (im Ort)
- Luftverkehr
- Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg (Entfernung ca. 30 km)
- Flughafen Zürich (Entfernung ca. 125 km)
- Binnenschifffahrt
- Rheinhafen Breisach (Entfernung ca. 32 km)
- Rheinhafen Weil am Rhein (Entfernung ca. 25 km)
Wirtschaftsstruktur
- 530 Beschäftigte (Stand 31.12.2019) darunter
- 226 im produzierenden Gewerbe
- 152 im Dienstleistungsbereich
- 104 in sonstigen Bereichen
- 367 Berufseinpendler
- 840 Berufsauspendler
- 717 Wohngebäude mit 1196 Wohnungen
(Stand 30.06.2018)
Quelle (1)
Einrichtungen
- Behördliche Einrichtungen und Banken
- Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
- Außenstelle Landratsamt Müllheim
- Außenstelle Arbeitsamt Müllheim
- Schulen
- Kindergarten und Grundschule im Ort
- Hauptschule und alle weiterführenden Schulen in Müllheim und Neuenburg
- Berufliche Schulen in Müllheim
Gesundheitswesen
- Praktischer Arzt im Ort
- Fachärzte und Helios-Klinik in Müllheim
- Kuranlagen in Badenweiler, Bad Bellingen und Bad Krozingen
Dienstleistungen und Versorger
- Sparkasse Markgräflerland im Ort (nur SB)
- Postagentur im Ort
- Stromversorgung: Energiedienst
- Gasversorgung: badenova
- Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarwald
Steuern, Finanzen
Hundesteuer
Formular zur An-/Abmeldung eines Hundes
Formular An-/Abmeldung eines Hundes | PDF 265 kB |
Hundesteuersatzung
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) | PDF 188 kB |
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Der Hundesteuersatz der Gemeinde Auggen beträgt
- für den ersten Hund: 120 EUR/Jahr
- ab dem zweiten und jeden weiteren Hund: 220 EUR/Jahr
- den ersten Kampfhund/gefährlichen Hund i.S.v. § 6: 1000€
- den zweiten und jeden weiteren Kampfhund/gefährlichen Hund i.S.v.§6: 2000€
- Stand: 30.01.2024
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Erforderliche Unterlagen
Eventuell: Rassenachweis kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde (Link zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Auggen)
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die sich auf das Eigentum oder auch auf Erbbaurechte bezieht. Sie wird von der Gemeinde erhoben und ist immer an das Objekt gebunden und nicht an den Eigentümer. Bemessen wird die Grundsteuer anhand des Werts des Grundstücks. Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A (agrarisch) und Grundsteuer B (baulich).
Grundsteuersätze der Gemeinde Auggen (Stand: 01.11.2020)- Grundsteuer A: 380 v. H.
- Grundsteuer B: 380 v. H.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer | PDF 120 kB |
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
Die Gemeinde Auggen betreibt und unterhält ein umfangreiches Netz von Anlagen und Leitungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Dem Bürger entstehen für die Nutzung Gebühren.
Gebühren, Stand 01.01.2024
- Wasser: 1,99 EUR/cbm (zzgl. 7% Steuer)
- Schmutzwasser: 1,57 EUR/cbm
- Niederschlagswasser: 0,53 EUR/qm
Einführung der getrennten Abwassergebühr
Informationen zur getrennten Abwassergebühr | PDF 1 MB |
Mehr Informationen zur Niederschlagswassergebühr
Für das Einleiten des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers in die Kanalisation ist, gemäß der Satzung über die Entwässerungsgebühren der Gemeinde Auggen eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten.
Niederschlagswassergebühr | PDF 90 kB |
Zahlungen
Bitte benuzten Sie für für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen an die Gemeinde dieses Formular:
SEPA Lastschriftmandat - Formular | PDF 23 kB |