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Impressionen aus Auggen

Willkommen in Auggen –

Willkommen im Markgräflerland

Herzlich Willkommen in Auggen

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Gerne stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Ihre Fragen zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise zum Thema An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde.

Allgemeine Hinweise zur An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines neuen Wohnortes anzumelden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis
  • bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • schriftliche Einzugsbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde.
  • Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
WohnungsgeberbestätigungPDF
564 kB
Hinweise zum neuen Meldegesetz ab 01.11.2015PDF
22 kB