Herzlich Willkommen in Auggen
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Gerne stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Ihre Fragen zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise zum Thema An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde.
Allgemeine Hinweise zur An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines neuen Wohnortes anzumelden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis
- bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- schriftliche Einzugsbestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
- Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
- Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde.
- Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Wohnungsgeberbestätigung | PDF 564 kB |
Hinweise zum neuen Meldegesetz ab 01.11.2015 | PDF 22 kB |